Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen des BFI Oberösterreich für Kurse


Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge, Maßnahmen und E-Learning Kurse (im Folgenden als "Kurse" bezeichnet), die vom BFI OÖ durchgeführt werden. Ausgenommen sind firmeninterne Trainings sowie jene Veranstaltungen, die vom Arbeitsmarktservice oder einer vergleichbaren Institution in Auftrag gegeben wurden.

Anmeldung
Sofern für den jeweiligen Kurs nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen telefonisch, schriftlich, per Fax, E-Mail, online oder persönlich beim BFI OÖ-Kundenservice vorzunehmen. Jede Anmeldung wird vom BFI OÖ bestätigt. Jede Form der schriftlichen Anmeldebestätigung gilt für den Fall, dass Sie dem BFI OÖ die Änderung Ihrer Adresse nicht schriftlich mitgeteilt haben, auch dann als zugegangen, wenn sie an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Anschrift versendet wird.

Teilnahmevoraussetzungen
Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Kurs setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen und Altersstufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus. Die Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen liegt einzig im Ermessen des BFI OÖ.

Kursbeginn bei E-Learning Kursen
E-Learning Kurse beginnen mit dem Tag der Freischaltung Ihrer Zugangsdaten. Die Freischaltung Ihrer Zugangsdaten erfolgt spätestens binnen 7 Werktagen nach Zahlungseingang des vollen Kursbeitrages bei BFI OÖ.

Kursgebühr und sonstige Kosten
Die Kursgebühr können Sie dem jeweils gültigen Kursprogramm, welches an jedem Standort des BFI OÖ aufliegt oder auf der Homepage des BFI OÖ unter www.bfi-ooe.at abgerufen werden kann oder sonstigen für den betreffenden Kurs vom BFI OÖ herausgegebenen Unterlagen entnehmen. Im Entgelt inbegriffen sind Studienunterlagen im üblichen Umfang (wie etwa Skripten, Foliensätze, Fallbeispiele). Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht inkludiert, wie z.B. Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und Versicherungskosten des/der Teilnehmers/in sowie deren sonstige Auslagen. Gebühren für Prüfungen bzw. sonstige Gebühren werden neben der Kursgebühr verrechnet. Deren Höhe finden Sie im jeweils gültigen Kursprogramm. Die Einzahlung der Kursgebühr ist bis Kursbeginn zu tätigen.

Über schriftlichen Antrag des/der Teilnehmers/in bei Anmeldung kann auch Ratenzahlung gewährt werden; darüber ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Es liegt aber alleine im Ermessen des BFI OÖ, ob und in welcher Form im Einzelfall Ratenzahlung gewährt wird. Der gesamte Kursbeitrag ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kurs oder einzelne Termine nicht besucht werden (siehe dazu die Stornobestimmungen unten), wenn verspätet in den Kurs eingetreten wird, oder dieser - aus nicht vom BFI OÖ zu vertretenden Gründen - vorzeitig abgebrochen wird.

Das BFI OÖ ist unecht steuerbefreit und verrechnet daher ausschließlich Nettopreise. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Bei E-Learning Kursen ist der Gesamtbetrag der Kursgebühr binnen 7 Werktagen nach Übermittlung unserer schriftlichen Anmeldebestätigung (auch per E-Mail oder Fax möglich) vollständig einzuzahlen.

BFI-Ermäßigungen
Das BFI OÖ gewährt spezielle Ermäßigungen, die Sie - ebenso wie die dafür notwendigen Voraussetzungen – hier näher beschrieben finden. Für alle diese Ermäßigungen gilt, dass diese nur dann berücksichtigt werden können, wenn die entsprechenden Nachweise (z.B. Vorlage des Lehrvertrags zum Abzug der 50%igen Ermäßigung) zur Inanspruchnahme der Ermäßigung bereits vor Kursbeginn (d.h. vor dem ersten Kurstermin) erbracht wurden und der/die Kursteilnehmer/in die Kursgebühr privat bezahlt. Wird der Kurs also vom Arbeit- geber übernommen oder bezahlt, so besteht kein Anspruch auf Ermäßigung. Betont wird, dass Prüfungskurse und Prüfungsgebühren von der Möglichkeit der Inanspruchnahme von BFI-Ermäßigungen ausgenommen sind.

Teilnahmebestätigungen
Ein Anspruch auf Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung besteht nur, nachdem der hierfür in der Kursbeschreibung oder bei Kurs- beginn definierte Prozentsatz (in der Regel 75 % oder 100 %) der festgelegten Kursstunden besucht wurde und die Kursgebühr ein- schließlich der sonstigen Kosten zur Gänze bezahlt worden ist.

Sofern eine Prüfung (ein Test) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungs- bewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und zusätzlich die Prüfung (der Test) erfolgreich abgelegt wurde.

Für Teilnahmebestätigungen bei E-Learning Kursen müssen sämtliche Lerninhalte durchgearbeitet werden (dies wird anhand von Log- Files überprüft) oder eine Lernzielkontrolle positiv abgeschlossen werden. Details dazu, welche Voraussetzungen im Einzelnen vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung.

Die neuerliche Ausstellung von Bescheinigungen (als Duplikat) kann aus organisatorischen Gründen im Falle von Teilnahmebescheinigungen längstens bis 3 Jahre, im Falle von Zeugnissen bzw. Ausweisduplikaten bis längstens 7 Jahre nach Kursende ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr beträgt € 50,00. Bestätigungen zur Vorlage bei Ämtern und Behörden können max. für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Kurses ausgestellt werden. Die Möglichkeit einer längeren Frist ergibt sich bei Ausbildungen, die eine davon ab- weichende gesetzlich geregelte Aufbewahrungsfrist vorsehen.

Rücktritt und Stornogebühren
Bei der Buchung eines Kurses im Fernabsatz, also per Post, Fax, E-Mail oder online, steht Ihnen im Fall eines Verbrauchergeschäfts im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses, zu. Ein derartiges Rücktrittsrecht steht Ihnen allerdings nicht zu, wenn der Kurs vereinbarungsgemäß bereits innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss beginnt. Für die Inanspruchnahme dieses Rücktritts- rechtes werden keine Stornogebühren berechnet. Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung innerhalb der Frist per Post nachweislich an das BFI OÖ abgesendet oder an einem der Standorte persönlich abgegeben wird.

Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, etwa weil die Rücktrittsfrist bereits abgelaufen ist, ist für den Rücktritt eine Stornogebühr zu bezahlen, die im Fall eines Rücktritts zwischen dem 6. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn 30 % der vereinbarten Kursgebühr beträgt. Bei Rücktritt ab dem Tag des Kursbeginns oder bei Nichtteilnahme am Kurs beträgt die Stornogebühr 100 % der vereinbarten Kursgebühr (einschließlich der Kosten der Lehrunterlagen). Für bestimmte Prüfungsanmeldungen gelten davon abweichende Bedingungen für einen Rücktritt, wenn diese im Kursbuch und/oder auf der Website des BFI OÖ als solche durch den Zusatz „Es gelten gesonderte Stornobedingungen“ oder ähnlich gekennzeichnet sind. Ein Rücktritt von solcherart gekennzeichneten Prüfungen kann bis zum 29. Tag vor der Prüfung kostenlos erfolgen; danach beträgt die Stornogebühr 100% der Prüfungsgebühr.

Für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens des Rücktritts beim BFI OÖ maßgeblich. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.

Kein Rücktrittsrecht bei E-Learning Kursen
Bei E-Learning Kursen, die im Fernabsatz gebucht werden, steht Ihnen gemäß § 5f Abs 1 KSchG kein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, da diese vereinbarungsgemäß binnen 7 Werktagen ab Vertragsabschluss beginnen (siehe dazu oben die Bestimmung zu "Kursbeginn bei E-Learning Kursen"). Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mit Vertragsabschluss dem Entfall des Rücktrittsrechts gemäß § 5f Z1 KSchG zustimmen. In diesem Fall ist jedenfalls der volle Kursbeitrag zu bezahlen.

Rücktritt durch das BFI OÖ
Das BFI OÖ ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Schulungsvertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die für den betreffenden Kurs vorgesehene Mindestteilnehmer/innenzahl nicht erreicht wird, der/die für den Kurs vorgesehene Trainer/in nicht zur Verfügung steht oder der Kurs aus anderen Gründen, die nicht vom BFI OÖ zu vertreten sind, nicht (mehr) durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird die bezahlte Kursgebühr bzw. der Gutschein abzugsfrei refundiert.

Leistungsänderungen durch das BFI OÖ
Das BFI OÖ behält sich das Recht vor, in Absprache mit den Teilnehmer/innen zumutbare Änderungen im inhaltlichen Bereich des Schulungsprogramms, der Anzahl der Unterrichtseinheiten (1UE entspricht in der Regel 45 Minuten, Ausnahme: bei allen Kursen mit einer Dauer von 16UE entspricht 1UE immer 50 Minuten), des Kursortes und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben, oder die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten, die nicht vom BFI OÖ zu vertreten sind (wie etwa der unvorhergesehene Ausfall eines/r Trainers/in oder die Notwendigkeit, den Kursort zu wechseln) erforderlich sind.

Haftung
Mit der Ausnahme von Personenschäden sind Schadenersatzansprüche gegen das BFI OÖ, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, ausgeschlossen; z.B. wird bei Rücktritt oder Leistungsänderungen durch das BFI Oberösterreich, aber auch bei Verlust bzw. Diebstahl oder bei Beschädigung von zu den Kursen mitgebrachten Gegenständen wie EDV-Geräten, Kraftfahrzeugen oder Wertgegenständen kein Ersatz für leicht fahrlässig verursachte Schäden geleistet.

Kompensationsverbot
Gegen den Anspruch des BFI OÖ auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen. Im Fall eines Verbrauchergeschäfts können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit des BFI OÖ sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des/der Verbrauchers/in stehen, gerichtlich festgestellt oder vom BFI OÖ anerkannt worden sind.

Datenschutz
Persönliche Daten werden elektronisch erfasst, bearbeitet und vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich BFI-internen Zwecken. Eine Weiterleitung durch das BFI OÖ erfolgt nur dann, und nur im erforderlichen Ausmaß, wenn die in Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der/m Teilnehmer/in erforderlich ist (z. B. für die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten).

Zustimmung zu elektronischem Informations- und Werbematerial
Mit der Akzeptanz der AGB des BFI OÖ stimmt der/die Kunde/in ausdrücklich dem Erhalt von elektronischem Informations- und Wer- bematerial des BFI OÖ an der von ihr/ihm bekanntgegebenen E-Mail-Adresse zu. Sollte diese Zustimmung nicht mehr gegeben sein, so kann diese vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden (z.B. per E-Mail: bfi.newsletter@bfi-ooe.at).

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des BFI OÖ vereinbart. Anderes gilt bei Klagen des BFI OÖ gegen einen Verbraucher; hat der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist er im Inland beschäftigt, so kann eine Klage gegen ihn nur am Sprengel seines Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthaltes oder Ortes der Beschäftigung eingebracht werden. Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge und Maßnahmen (im Folgenden als "Kurse" oder "Veranstaltungen" bezeichnet), die vom BFI OÖ durchgeführt werden. Ausgenommen sind firmeninterne Trainings sowie jene Veranstaltungen, die vom Arbeitsmarktservice oder einer vergleichbaren Institution in Auftrag gegeben wurden.

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