Begabtenförderung
Talente unter 35
Wer wird gefördert
- Gefördert werden begabte Lehrlinge und Lehrabsolventen/innen (österreichisches oder in Österreich anerkanntes Lehrabschlussprüfungszeugnis) unter 35 Jahren, die eine betriebliche Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes absolviert haben.
Voraussetzungen:
- Antragsteller/innen dürfen zu Beginn der Ausbildung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Lehrlinge müssen ein besonders gutes letztes Berufsschulzeugnis (Notendurchschnitt maximal 2,0) oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb (Platz 1 bis 3) vorweisen.
- Lehrabsolventen/innen: ausgezeichneter Erfolg bei Lehrabschlussprüfungszeugnis, bei mindestens der Hälfte der Fachmodulzeugnisse im Rahmen der Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, bei Unternehmerprüfungszeugnis und bei Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule, sowie Abschlusszeugnis der Fachakademie mit mindestens sehr gutem Erfolg oder Abschlusszeugnis der Berufsreifeprüfung mit maximal Notendurchschnitt von 2,0.
- Weitere Informationen zur Begabtenförderung.
- Förderrichtlinien
- Antragfsformular
