Begabtenförderung


Talente unter 35


Wer wird gefördert
  • Gefördert werden begabte Lehrlinge und Lehrabsolventen/innen (österreichisches oder in Österreich anerkanntes Lehrabschlussprüfungszeugnis) unter 35 Jahren, die eine betriebliche Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes absolviert haben.

Voraussetzungen:
  • Antragsteller/innen dürfen zu Beginn der Ausbildung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Lehrlinge müssen ein besonders gutes letztes Berufsschulzeugnis (Notendurchschnitt maximal 2,0) oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb (Platz 1 bis 3) vorweisen.
  • Lehrabsolventen/innen: ausgezeichneter Erfolg bei Lehrabschlussprüfungszeugnis, bei mindestens der Hälfte der Fachmodulzeugnisse im Rahmen der Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, bei Unternehmerprüfungszeugnis und bei Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule, sowie Abschlusszeugnis der Fachakademie mit mindestens sehr gutem Erfolg oder Abschlusszeugnis der Berufsreifeprüfung mit maximal Notendurchschnitt von 2,0.
  • Weitere Informationen zur Begabtenförderung.
  • Förderrichtlinien
  • Antragfsformular