- Kursbuch
- Ausbildungsinfos
- Service
- Firmen
- Trainer/innen
- AMS/Projekte
- Medien
- Events
- Wir über uns
- Kontakt
- Sitemap
Berechtigungen | Anerkennungen
Wird die Berufsreifeprüfung auch als Beamtenaufstiegsprüfung (B-Matura) anerkannt?
Vom Gesetz her ja. Diese Regelung wird aber recht unterschiedlich gehandhabt. Beim Bundesdienst scheinen die wenigsten Probleme bezüglich Anrechnung aufzutauchen, bei den Gemeinden ist diese oft problematisch. Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihren Vorgesetzten oder Personalvertreter/innen erkundigen.
Wird die Berufsreifeprüfung im öffentlichen Dienst anerkannt?
Ja.
Kann ich mit der Berufsreifeprüfung alles studieren?
Ja, Sie können jede Studienrichtung studieren und jede Ausbildung absolvieren, bei der Matura als Voraussetzung kommuniziert ist.
Kann ich mit der Berufsreifeprüfung auch im Ausland studieren?
Teilweise ja. Mit der BRP können Sie in jenen Ländern studieren, in denen auch die österreichische Matura als Hochschulzugang anerkannt ist. In Deutschland ist dies nicht durchgängig der Fall. Die Universität Hagen anerkennt die BRP nicht, die Hamburger Fern-Hochschule anerkennt die Berufsreifeprüfung als Hochschulzugang. Mögliche Alternative: Ein Jahr in Österreich studieren und dann nach Deutschland wechseln.
Können andere abgelegte Prüfungen für die BRP angerechnet werden?
Grundsätzlich werden positiv absolvierte Maturateile (Fächer) angerechnet. Es werden auch bestimmte Sprachzertifikate angerechnet. Für den Fachbereich werden bestimmte Ausbildungen bzw. berufliche Weiterbildungen angerechnet. Prüfungsteile der SBP und der B-Matura werden nicht angerechnet. Anerkennungen entnehmen Sie bitte hier: Prüfungsanerkennungen
