Bildungskonto Jungunternehmer/innen


Förderung von Mehr-Personen-Unternehmen


Wer wird gefördert
Jungunternehmer/innen, deren Betrieb in Oberösterreich ist. Als Jungunternehmer/innen gelten physische Personen, die ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (d.h. Mitglied der Wirtschaftskammer 00) gründen oder übernehmen, dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil leiten, während der letzten 3 Jahre vor Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens nicht wirtschaftlich selbständig waren und eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben.

Im Rahmen dieser Richtlinien sind nur Mehr-Personen-Unternehmen förderbar. Die Möglichkeit einer Förderung von Ein-Personen-Unternehmen besteht im Rahmen des "Allgemeinen und Speziellen Bildungskontos" des Landes Oberösterreich.

Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten Firmen die Eintragung in das Firmenbuch, bei allen anderen Unternehmen das Datum der Entstehung der Gewerbeberechtigung. Bei juristischen Personen sowie Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts und Unternehmensrechts kann als Förderungswerber/in auftreten, wer mit mindestens 25 % direkt daran beteiligt ist. Weiters gelten vollhaftende mittätige Gesellschafter/innen, soweit sie im Firmenbuch aufscheinen und die Jungunternehmer/innendefinition erfüllen, ebenfalls als Jungunternehmer/innen.

Was wird gefördert
  1. Bildungsmaßnahmen, die zur Qualifikation als Unternehmensgründer/in bzw. übernehmer/in nötig waren und innerhalb 6 Monate vor Unternehmensgründung bzw. übernahme absolviert wurden, soweit diese nicht bereits im Rahmen einer anderen Förderungsaktion des Landes (z.B. Allgemeines und Spezielles Bildungskonto) gefördert wurden.
  2. Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung von Jungunternehmern/innen dienen, im Betrieb des Antragstellers/der Antragstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und für ihn/sie eine Höherqualifizierung darstellen.
  3. Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind, bzw. in aufgrund von Bundes und Landesgesetzen (bescheidmäßig) eingerichteten Akademien bzw. Schulen oder in Fachschulen absolviert werden.
  4. Die Unternehmensgründung bzw. übernahme darf zeitlich längstens 36 Monate vor dem Abschlussdatum der zur Förderung beantragten Bildungsmaßnahme liegen (bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Bildungsmaßnahmen ist das Abschlussdatum der zuletzt absolvierten Maßnahme maßgeblich).
  5. Gefördert werden maximal 50 % der dem/der Förderungswerber/in persönlich erwachsenen Kurskosten (Fahrt- und Unterkunftskosten sind nicht förderbar).
  6. Der maximale Förderungsbetrag pro Person beträgt insgesamt 2.000 Euro. Er kann auf einmal oder in Raten in Anspruch genommen werden. Die Mindestgrenze der pro Antrag geltend gemachten Kurskosten beträgt 400 Euro.
Wie wird gefördert
Der Antrag ist bis spätestens 31.12.2013 mittels Formular an die Abteilung Wirtschaft, Bahnhofplatz 1,4021 Linz zu richten. Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme einzubringen. Beim Besuch von mehreren Kursen beginnt die Frist ab dem letzten förderbaren Kurs.

Haben die Kurse in der Zeit vor dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden, beginnt die Frist erst mit diesem Datum zu laufen. Bei Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen erhält der/die Förderungswerber/in eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung. Dieser Betrag wird auf das angegebene Konto überwiesen.

Für eventuell mögliche Förderungen ab 01.01.2014 wenden Sie sich bitte direkt an die angeführte Kontaktadresse.