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Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/in
Gesetzl. Voraussetzungen:
Mindestalter vollendetes 17. Lebensjahr, polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate), Ausnahmen (betreffend der 9. Schulstufe) in Einzelfällen möglich. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache.
Kursinhalt:
Erlangung grundlegender theoretischer und praktischer Kenntnisse in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Der/die Pflegehelfer/in unterstützt und ergänzt die Arbeit von diplomiertem Personal. Weiters wird der/die Pflegehelfer/in intensiv auf die Pflege von hilfsbedürftigen, alten Menschen vorbereitet.
Voraussetzungen:
Absolvierung eines Schnupperpraktikums im Ausmaß von mindestens 40 Stunden, verpflichtender Besuch einer Infoveranstaltung, Absolvierung eines Aufnahmetests.
Wichtiges zum Kursbeginn:
Spätestens zum Aufnahmetest/Aufnahmegespräch müssen alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden (Lebenslauf mit 2 Passfotos, Bestätigung des Schnupperpraktikums, ärztliches Attest, polizeiliches Führungszeugnis, Kopie des Abschlusszeugnisses der Pflichtschule, Niederlassungsbescheinigung bei Nicht-EU-Bürgern, Kopie der Geburtsurkunde und des Staatsbürgerschaftsnachweises, Bewerbungsbogen). Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren kostenpflichtig ist.
Fachbereich:
Pflegeberufe
Fachgruppe:
Pflegehilfe
Unterrichtseinheiten:
1.600,00
Downloads:
KVS-Web 1.01, © by CIS-Software e.U., Schwanenstadt





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