Qualifizierungsförderung
Beschäftigung sichern, Weiterbildung erleichtern
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmern/innen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von Arbeitnehmern/innen durch Qualifizierung zu sichern, andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber/innen zu erleichtern.
Wer wird gefördert?
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
- Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahre.
- Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder mittlerer Schule (ohne Matura) abgeschlossen haben.
- Wiedereinsteiger/innen (unabhängig vom Alter und der Ausbildung).
- Personen, die sich in Elternkarenz befinden (unabhängig vom Alter und der Ausbildung).
- Alle Arbeitnehmer/innen, die während ihrer Kurzarbeit eine Ausbildung besuchen.
Nicht förderbar sind:
- Unternehmenseigentümer/innen.
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe.
- Arbeitnehmer/innen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (Beamte/innen oder Arbeitnehmer/innen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen).
- Lehrlinge.
- Geringfügig Beschäftigte.
Was wird gefördert?
- Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den Arbeitnehmern/innen.
- Die Schulung muss vom AMS als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll beurteilt werden und mindestens 16 Stunden umfassen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können für Ausbildungen im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen auch die Personalkosten gefördert werden.
- Das Begehren muss vor Beginn der Schulung eingereicht werden.
Wie viel wird gefördert?
- Die Höhe der Förderung beträgt 60 Proeztn der anerkennbaren Kursgebühren.
- Im Falle der Förderung von Arbeitnehmern/innen ab 50 Jahre beträgt die Höhe der Förderung 70 Prozent der anerkennbaren Kursgebühren.
- Bei Schulungen während der Kurzarbeit beträgt die Höhe der Förderung 60 Prozent der anerkennbaren Schulungskosten.
- Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Wer wickelt die Förderung ab?
- Zuständig für die Förderabwicklung ist die Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ.
- Kontaktadresse siehe rechts.

