Qualifizierungsförderung
Beschäftigung sichern, Weiterbildung erleichtern
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer/innen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen durch Qualifizierung zu sichern und andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
Wer wird gefördert
Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber mit Ausnahme von Gebietskörperschaften, sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien und radikalen Vereinen. Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind förderbar.
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
- Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahre
- Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder mittlere Schule abgeschlossen haben
- Wiedereinsteiger/innen (unabhängig vom Alter und der Ausbildung), die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden
- Personen in Elternkarenz (unabhängig vom Alter und der Ausbildung)
- Personen in Kurzarbeit
- Unternehmenseigentümer/innen
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- Arbeitnehmer/innen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis
- Lehrlinge
- geringfügig Beschäftigte
- überlassene Arbeiter/innen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt
Gefördert werden Kosten der Teilnahme an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Schulungen mit einer Nettoschulungsdauer von mindestens 13,33 Stunden. Die Auswahl der Schulungen erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den Arbeitnehmer/innen.
Das Begehren muss spätestens einen Werktag vor Beginn der Schulung(en) vollständig beim AMS OÖ eingelangt sein. Für Schulungen, die am Samstag oder Sonntag beginnen, muss das Begehren spätestens am vorhergehenden Freitag bis 12:00 Uhr eingelangt sein. Die Schulungen müssen bis spätestens 30.9.2014 abgeschlossen sein.
Wie ist die Förderungshöhe
Die Höhe der Förderung beträgt:
- 70% der Kursgebühren für Arbeitnehmer/innen ab 50 Jahre
- 60% der Kursgebühren für alle sonstigen förderbaren Personen
- Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Änderungen der Förderbedingungen können auch kurzfristig eintreten. Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Begehrensstellung bei einer der unten angeführten Adressen. Verwenden Sie ausschließlich das im Internet aktuell gültige Antragsformular ("Begehren") oder nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Beantragung ("e-AMS-Konto"). Die Förderabwicklung erfolgt in der Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ.










