Qualifizierungsförderung


Beschäftigung sichern, Weiterbildung erleichtern


Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmern/innen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von Arbeitnehmern/innen durch Qualifizierung zu sichern, andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber/innen zu erleichtern.

Wer wird gefördert?
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
  • Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahre.
  • Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder mittlerer Schule (ohne Matura) abgeschlossen haben.
  • Wiedereinsteiger/innen (unabhängig vom Alter und der Ausbildung).
  • Personen, die sich in Elternkarenz befinden (unabhängig vom Alter und der Ausbildung).
  • Alle Arbeitnehmer/innen, die während ihrer Kurzarbeit eine Ausbildung besuchen.

Nicht förderbar sind:
  • Unternehmenseigentümer/innen.
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe.
  • Arbeitnehmer/innen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (Beamte/innen oder Arbeitnehmer/innen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen).
  • Lehrlinge.
  • Geringfügig Beschäftigte.

Was wird gefördert?
  • Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den Arbeitnehmern/innen.
  • Die Schulung muss vom AMS als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll beurteilt werden und mindestens 16 Stunden umfassen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können für Ausbildungen im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen auch die Personalkosten gefördert werden.
  • Das Begehren muss vor Beginn der Schulung eingereicht werden.

Wie viel wird gefördert?
  • Die Höhe der Förderung beträgt 60 Proeztn der anerkennbaren Kursgebühren.
  • Im Falle der Förderung von Arbeitnehmern/innen ab 50 Jahre beträgt die Höhe der Förderung 70 Prozent der anerkennbaren Kursgebühren.
  • Bei Schulungen während der Kurzarbeit beträgt die Höhe der Förderung 60 Prozent der anerkennbaren Schulungskosten.
  • Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Wer wickelt die Förderung ab?
  • Zuständig für die Förderabwicklung ist die Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ.
  • Kontaktadresse siehe rechts.