Studienbeihilfe
Anspruch maximal zwei Semester
Der Bezug von staatlicher Studienbeihilfe bzw. eines Selbsterhalter/innenstipendiums ist bereits während der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung (ab Erhalt des Zulassungsbescheids) möglich.
Die Anspruchsdauer ist dabei auf maximal zwei Semester beschränkt. Um eine Rückzahlungsverpflichtung auszuschließen, sind mindestens drei der fünf Teilprüfungen erfolgreich abzulegen.

