Studienberechtigung


Bevor man sich für eine Studienberechtigungsprüfung entscheidet, muss die angestrebte Studienrichtung feststehen, da beinahe jede Studienrichtung eine eigene Studienberechtigung vorgelagert hat.

Es gibt keine allgemeine Studienberechtigung. Wenn man eine allgemeine Hochschulberechtigung (Matura) anstrebt, ist der korrekte Weg die Berufsreifeprüfung.

Für die Studienberechtigungsprüfung gilt ein Mindestalter von 22 Jahren. Personen, die einen Berufs- oder Schulabschluss nachweisen können, gibt es die Möglichkeit, die Studienberechtigungsprüfung ab 20 Jahren zu beginnen. Dazu ist eine insgesamt vierjährige Ausbildung (auch mit Vorbereitungslehrgängen) erforderlich.