Studienberechtigungsprüfung
Bevor man sich für eine Studienberechtigungsprüfung entscheidet, muss die angestrebte Studienrichtung feststehen, da beinahe jede Studienrichtung eine eigene Studienberechtigung vorgelagert hat.
Es gibt keine allgemeine Studienberechtigung. Wenn man eine allgemeine Hochschulberechtigung (Matura) anstrebt, ist der korrekte Weg die Berufsreifeprüfung.
Für die Studienberechtigungsprüfung gilt ein Mindestalter von 20 Jahren.
Für pädagogische Hochschulen sowie Kollegs ist ein Alter von 22 Jahren erforderlich. Personen, die einen Berufs- oder Schulabschluss nachweisen können, haben die Möglichkeit, die Studienberechtigungsprüfung ab 20 Jahren zu beginnen. Dazu ist eine erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium notwendig.

