Wirtschaftsimpulsprogramm für Ausbildungsmaßnahmen


Investition in Ausbildung lohnt sich


Klein- und Mittelbetriebe, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und die in die berufliche Ausbildung ihrer Mitarbeiter/innen investieren. Die Firma kann für alle Mitarbeiter/innen eine Förderung beantragen, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis befinden.

Was wird gefördert?
  • Kurs- und Prüfungskosten für berufsorientierte Bildungsmaßnahmen ausschließlich in den Bereichen Export und Technologie/Innovation.

Wie wird gefördert?
  • Bis zu 25 Prozent der Kurskosten exkl. MWSt. für Kleinst- und Kleinunternehmen.
  • Bis zu 15 Prozent der Kurskosten exkl. MWSt. für mittlere Unternehmen.
  • Die Restkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

Abwicklung/Antragstellung
  • Förderungen im Rahmen der in Frage kommenden Förderungsaktion(en) des Bundes (AMS) sind zuerst zu beantragen.
  • Ist bei der dortigen Förderstelle keine Förderung möglich, ist der Antrag spätestens drei Monate nach Kursende mittels Formular an die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft, zu richten.