Zulassungsvoraussetzungen der Hamburger Fern-Hochschule
Eine Zulassung ist grundsätzlich mit Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung möglich.
Absolventen/innen einer HAK oder HTL können sich ihren Schulabschluss auf Studieninhalte anrechnen lassen und somit in nur vier Semestern einen akademischen Abschluss erreichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Inhalte einer HBLA bzw. der Berufsreifeprüfung auf Teilmodule des Studiums angerechnet.
Aber auch ohne Matura ist eine Zulassung zum Studium an der Hamburger Fern-Hochschule möglich, wenn Sie eine für den gewählten Studiengang geeignete und anerkannte Fortbildungsprüfung abgelegt haben, etwa eine Werkmeister- oder Bilanzbuchhalterprüfung.
Auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und danach eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit können Sie ein Studium beginnen – Voraussetzung ist die positive Ablegung einer Eingangsprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne zu allen Zulassungs- und Anrechnungsfragen!

