Berufsreifeprüfung

Fragen und Antworten

Ja, Sie können jede Studienrichtung studieren und jede Ausbildung absolvieren, bei der die Matura als Voraussetzung angegeben ist. Etwaige Eingangsprüfungen sind für Absolventen/innen der Berufsreifeprüfung wie für Maturanten/innen gleich.

Teilweise ja. Mit der BRP können Sie in jenen Ländern studieren, in denen auch die österreichische Matura als Hochschulzugang anerkannt ist. In Deutschland ist dies nicht durchgängig der Fall. Die Universität Hagen anerkennt die BRP nicht, die Hamburger Fern-Hochschule anerkennt die Berufsreifeprüfung als Hochschulzugang. Mögliche Alternative: Ein Jahr in Österreich studieren und dann nach Deutschland wechseln.

Nein. Auf unserer Homepage finden Sie Einstiegstests zur Orientierung, wie hoch Ihr Einstiegsniveau ist. Aufgrund der Testergebnisse entscheiden Sie selbst, ob Sie einen Einstiegskurs vorschalten bzw. parallel zum Lehrgangsbeginn absolvieren möchten oder nicht. Wir empfehlen aus Erfahrung, im Zweifelsfall einen Einstiegskurs zu besuchen, damit Sie in den Lehrgängen von Anfang an optimale Lernergebnisse erzielen können.

Vorbereitungskurse sind nicht verpflichtend vorgeschrieben, die Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungen kann auch im Selbststudium erfolgen. Wenn Sie keinen Vorbereitungskurs besuchen, müssen Sie die Prüfungen allerdings an einer öffentlichen höheren Schule (HAK, HLW, HTL etc.) absolvieren. Achtung: Eine ausgewählte Prüfungsschule darf nicht gewechselt werden, d. h. Sie können nur an einer gewählten öffentlichen Schule Prüfungen ablegen.

Die Vorbereitungslehrgänge für die Berufsreife Deutsch, die Berufsreife Mathematik, die lebende Fremdsprache sowie den Fachbereich dauern je zwei Semester (gesetzlich vorgeschrieben). Vom Stundenplan her ist es möglich, alle vier Fächer in einem Jahr zu absolvieren. Neben einem Beruf ist dies jedoch nicht zu empfehlen. Die meisten Teilnehmer/innen teilen sich die BRP auf zwei Jahre auf. Da es nach oben hin keine Beschränkung der Dauer gibt, können Sie sich auch drei, vier oder mehr Jahre Zeit lassen und zwischendurch jederzeit pausieren.

In allen oberösterreichischen Regionen finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt. Weiters beraten Sie die BFI Mitarbeiter/innen am Standort in Ihrer Region jederzeit gerne persönlich.

Nein. Vom Gesetz ist der Fachbereich auf einen Themenbereich Ihrer Berufsausbildung eingeschränkt. Die gesetzliche Beschreibung lautet: „... ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) ..." (BRP-Gesetz §3(1)Pkt.4). Verschiedene Institutionen und Schulen legen dies aber oft unterschiedlich aus. Es kann daher auch möglich sein, dass an verschiedenen Schulen unterschiedliche Fachbereiche akzeptiert werden.

Um zur Berufsreifeprüfung am BFI OÖ antreten zu können, ist der Lehrgangsbesuch mit Anwesenheitspflicht gesetzlich vorgeschrieben. Für den Prüfungserfolg ist eine durchgängige Anwesenheit natürlich empfehlenswert. Um Ihre Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, müssen Sie zumindest 75 % Anwesenheit im Lehrgang nachweisen können. Beim Modell Lehre mit Matura müssen Sie in mindestens 85 % der Lehrgangszeit anwesend sein.

Wenn Sie sich im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten, dann müssen Sie die Prüfung(en) an einer öffentlichen höheren Schule (HAK, HLW, HTL etc.) ablegen. Besuchen Sie einen anerkannten Vorbereitungslehrgang an einem Standort des BFI OÖ, dann können Sie die Prüfung am Ende des Lehrgangs an diesem Standort ablegen. Mindestens eine Prüfung muss jedoch an Ihrer Zulassungsschule (HAK, HLW, HTL etc.) abgelegt werden, die Vorbereitung auf diese Prüfung an der Schule können Sie ebenfalls im BFI OÖ machen.

Nein, mindestens eine Prüfung muss an Ihrer Zulassungsschule (HAK, HLW, HTL, etc.) abgelegt werden. Empfohlen wird für die Prüfung an der Schule Mathematik, da sie aufgrund der standardisierten Berufsreifeprüfung in Erwachsenenbildungseinrichtungen und öffentlichen Schulen völlig ident ist.

In OÖ gibt es das Bildungskonto, welches auch für die Berufsreifeprüfung beansprucht werden kann. Weiters erhalten alle Personen mit einer AK-Leistungskarte 10 % Ermäßigung und Gewerkschaftsmitglieder zusätzlich 5 % Ermäßigung auf alle Kursteile (Deckelung der Ermäßigung) im BFI OÖ.

Im Regelfall bekommen Sie die Familienbeihilfe bis 24 Jahre, wenn Sie nicht berufstätig sind. Oft werden aber vom jeweiligen Finanzamt unterschiedliche Bedingungen daran geknüpft (Mindeststunden Unterricht, Anwesenheit etc.). Genaue Informationen erhalten Sie an Ihrem Finanzamt.

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