Pflegeassistenz

Neben der neuen Berufsbezeichnung „PflegeassistentIn“ (gilt auch für bereits ausgebildete PflegehelferInnen) wurde der Kompetenzbereich erweitert. Blutabnahme, Harn-, Stuhl- und Blutuntersuchungen, Verabreichung von Mikro- und Einmalklistiere sowie Absaugen der oberen Atemwege (in stabilen Pflegesituationen) dürfen nach einer Kompetenzerweiterung, welche im Rahmen einer Fortbildung (24 UE) erlangt werden kann, durchgeführt werden. Seit Beginn 2022 scheinen Pflegeberufe offiziell auch im Qualifikationsregister auf, PflegeassistentIn auf Stufe 4 wie z.B. Lehrberufe.

Tätigkeiten der Pflegeassistenz

Sie unterstützt Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie ÄrztInnen nach Anordnung und unter Aufsicht bei:

  • Mitwirkung an und Durchführung von übertragenen Pflegemaßnahmen,
  • Handeln in Notfällen,
  • Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie

Detaillierte Informationen zu den Tätigkeitsbereichen entnehmen Sie aus dem weiterführenden Link „Rechtliche Informationen (RIS).“

 

Ausbildungsinhalte

Themenfelder Pflegeassistenz / 1. Ausbildungsjahr der PFA

  • Grundsätze der professionellen Pflege
  • Pflegeprozess I inkl. EDV
  • Beziehungsgestaltung und Kommunikation
  • Grundzüge und Prinzipien der Akut und Langzeitpflege inkl. Pflegetechnik 1
  • Grundzüge med. Diagnostik und Therapie in der Akut- und LZ-Pflege inkl. Pflegetechnik 1
  • Grundzüge und Prinzipien der Akut und Langzeitpflege inkl. Pflegetechnik 2
  • Grundzüge med. Diagnostik und Therapie in der Akut- und LZ-Pflege inkl. Pflegetechnik 2
  • Kooperation, Koordination und Organisation I
  • Entwicklung und Sicherung von Qualität
  • Lernbereich Training und Transfer

Praktikum

  • Akutpflege (operative und konservative Fachbereiche)
  • Langzeitpflege (Pflegeheim Mobile, Pflege, Geriatrische Tageszentren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung mit Pflegeschwerpunkt)
  • Wahlpraktikum (Mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen)
  • Theorie – Praxistransfer (Lernbereich Training und Transfer, Fertigkeitentraining, Simulationsverfahren, Praxisreflexion)

Hinweis: Bitte beachten die Thematik des "Berufsschutzes". Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer OÖ

 

Sie sind bereits Pflegeassistent/Pflegeassistentin?

Da sich das 1. Ausbildungsjahr (PFA) inhaltlich mit der Ausbildung Pflegeassistenz (PA) deckt, können Sie als bereits ausgebildete PflegeassistentIn, direkt in das 2. Ausbildungsjahr einsteigen. Je nach Angebot der einzelnen BFI Standorte, kann dieses Upgrade im Rahmen einer Vollzeitausbildung (Dauer: 1 Jahr) oder in berufsbegleitender Form (Dauer: 2 Jahre) absolviert werden.

Übersicht

 Pflegeassistenz (PA)Pflegefachassistenz (PFA)Aufschulung Pflegeassistenz (PFA)
Dauer:1 Jahr (1.600 h)2 Jahre (3.200 h)1 Jahr (1.600 h)
Abschluss:PA-ZeugnisPFA-DiplomPFA-Diplom
Aufnahme:abgeschlossene Schulpflicht, vollendetes 17. Lebensjahr, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)pos. 10 Schulstufe oder abgeschlossene Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung, vollendetes 17. Lebensjahr, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)

Berufsberechtigung zur Pflegeassistenz (vorm. Pflegehilfe), gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)