Integrationskraft - Aufbaulehrgang
Kompetenzerweiterung
Voraussetzungen:
Abschluss einer Ausbildung als
- Pädagogische Assistenzkraft bzw. Kindergartenhelfer:in oder
- Tagesmutter/vater, oder
- Horthelfer:in/assistenz oder
- Absolvierung einer höheren pädagogischen Vorbildung oder
- eine mehrjährige Praxis in diesem Beruf oder Tätigkeit als Schulassistent:in
Was erwartet Sie in dieser Zusatzqualifikation für den Integrationsbereich:
Integrationskräfte (vormals Assistenzhelfer:innen für Integration und Stützhelfer:innen) werden speziell zur Unterstützung eines oder mehrerer Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen beschäftigt. Die wesentlichen Aufgaben der Integrationskraft sind die Zusammenarbeit mit den gruppenführenden Pädagogen:innen, Unterstützung bei der Integration, Mithilfe bei der Durchführung von Fördermaßnahmen und die gezielte Beobachtung des beeinträchtigten Kindes, jeweils nach Anleitung. Das Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse eines Kindes stellt einen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit dar und findet sich in den Themenschwerpunkten des Lehrgangs wider.
Mit Absolvierung sind die Teilnehmenden, unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft, in der Lage:
- Integrationsstrategien anzuwenden, die die Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen an der Gruppenstruktur fördern.
- inklusive Lernumgebungen zu gestalten.
- das pädagogische Fachpersonal bei der Förderung sozialer Prozesse zu unterstützen.
- Spiel- und Förderangebote für Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu planen und durchzuführen.
- kindliche Bedürfnisse durch Beobachtung und Begleitung zu identifizieren.
- Fördermaßnahmen in der Gesamtgruppe umzusetzen.
Der Lehrgang unterteilt sich auf 50 Einheiten Theorieunterricht im BFI und 10 Std. Praktikum in einer Einrichtung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (auch in der eigenen Einrichtung möglich) und schließt mit einer Abschlusspräsentation und dem BFI-Zertifikat "Integrationskraft" ab.
Die Lehrgangsunterlagen sind im Kurspreis inkludiert.
Einsatzbereiche als Integrationskraft:
Ausgebildete Integrationskräfte können in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen/Schulen zur Unterstützung in der Integrationsarbeit eingesetzt werden.