Ausbildung Heimhilfe

Was erwartet Sie in der Ausbildung "Heimhilfe"

In Ihrer Funktion als Heimhelfer:in unterstützen Sie betreuungsbedürftige Personen aller Altersstufen, welche durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwerwiegende soziale Umstände nicht in der Lage sind sich selbst zu versorgen.

Sie unterstützen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne der Unterstützung von Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe. Als wichtiges Bindeglied zwischen dem:der Klienten:in, dessen:deren sozialem Umfeld und allen anderen Bezugspersonen arbeiten Sie im Team mit der Hauskrankenpflege und den Angehörigen der mobilen Dienste.

Im Rahmen der Betreuungsplanung führen Sie Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich eigenverantwortlich auf Anordnung von Klienten/innen und Angehörigen der Sozial- und Gesundheitsberufe durch. Die Tätigkeiten und Aufgaben im Bereich der Unterstützung bei der Basisversorgung führen Sie unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe durch. 

Wissenswertes zur Ausbildung:

Nach positiver Ablegung der kommissionellen Prüfung sind Sie berechtigt, die Tätigkeiten eines:er Heimhelfers:in bei mobilen Diensten und (teil)stationären sozialen Einrichtungen auszuüben.

Die Ausbildungskosten werden unter Erfüllung der unten angeführten Voraussetzungen sowie nach Vorlage einer Bedarfsmeldung (erfolgt von einem SHV bzw. Alten- und Pflegeheim an das Land OÖ) vom Land OÖ übernommen.
Näheres dazu erfahren Sie in unsere Informationsveranstaltung!

 
NEU! Heimhilfe im DIGI – Format
wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Ausbildung „Heimhilfe“ ab sofort auch in digitaler Form angeboten werden kann. Neben den klassischen Präsenzphasen wird es auch Online- und Selbstlernphasen geben, um den Lernstoff flexibler und individueller zu vermitteln.

Durch die digitale Erweiterung möchten wir allen Interessenten die Chance geben, sich beruflich weiterzuentwickeln und die Ausbildung zum/zur Heimhelfer:in in einem, für Sie entsprechendem Format, zu absolvieren.

Näher Informationen dazu erhalten Sie am jeweiligen BFI-Standort 

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 17. Lebensjahr
  • Ärztliches Attest (bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
    zudem:
  • Absolviertes Schnupperpraktikum im Ausmaß von 24 Stunden
  • Besuch der Informationsveranstaltung (Anmeldung erforderlich) 
  • Positives Aufnahmeverfahren
  • Beherrschung der deutschen Sprache

Zielgruppe:

Personen die ihre berufliche Zukunft in der Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen sehen.