Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

verkürzte Ausbildung gemäß §44 GuKG

Was erwartet Sie in der verkürzten Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege:

Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Schwerkranker und Sterbender, sowie die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, der primären Gesundheitsversorgung, der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten 

Das Gesetz für Gesundheits- und Krankenpflege ermöglicht der Berufsgruppe der Pflegassistenz, (FSB Altenarbeit sowie FSB Behindertenarbeit) eine verkürzte Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegediplom zu absolvieren. Das BFI OÖ bietet diese mit einer Dauer von drei Jahren in berufsbegleitender Form an. Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Geriatrie (Pflege alter Menschen).


Wissenswertes zur Ausbildung:

  • Der Besuch der Informationsveranstaltung sowie die Absolvierung des Aufnahmeverfahrens gelten als Aufnahmekriterien. 
  • Die Ausbildungskosten werden unter Erfüllung aller Voraussetzungen vom Land OÖ getragen. 
  • Personen, die nicht in Oberösterreich tätig werden, haben den ausgewiesenen Kursbetrag zu begleichen

Mit Beginn 2022 wurden Pflegeberufe im Qualifikationsregister aufgenommen.
Der Nutzen des Qualifikationsrahmens liegt in der Vergleichbarkeit, Übersetzbarkeit und Transparenz von Qualifikationen zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten.
Näheres dazu: Qualifikationsregister Stufe 6 Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege


Bitte beachten!

Lehrgangsteilnehmer:innen sind verpflichtet die Ausbildungskosten zurückzuzahlen, wenn Sie im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung die berufliche Tätigkeit als Diplomierter:e Gesundheits- und Krankenpfleger:in bzw. Pflegeassistent:in in Oberösterreich aus eigenem Verschulden nicht zumindest 24 Monate innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in der Altenarbeit ausüben. 

Als Altenarbeit im Sinne dieser Vereinbarung gelten ausschließlich:

  • Mobile Dienste (Mobile Betreuung und Hilfe nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 oder Hauskrankenpflege bei einer nach den Richtlinien zur Förderung professioneller sozialer Dienste in Oberösterreich anerkannten Einrichtung) oder 
  • von einem Träger sozialer Hilfe selbst betriebene oder anerkannte (teil)stationäre soziale Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime, Tageszentren).

mehr Informationen rund um die Ausbildung 

Zielgruppe:

Personen, die einen Qualifikationsnachweis in der Pflegeassistenz besitzen.

Karrieremöglichkeiten:

  • Besuch von Weiterbildungen gemäß §64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 
  • Absolvierung der Berufsreifeprüfung (Fachbereich Gesundheit wird angerechnet)
  • Ausbildung zum/zur Lehrer:in für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Zugang FH Gesundheitsberufe OÖ