Bildungskarenz

Berufliche Auszeit für die Weiterbildung

Bildung braucht Zeit und sie braucht volle Konzentration. Die Bildungskarenz verschafft gedanklichen Freiraum und ausreichend Zeit, um sich auf die Weiterbildung zu 100 % zu konzentrieren. Und zwar ohne das Arbeitsverhältnis zu kündigen und mit Einkommen! Alle BFI Angebote, die im Rahmen der Bildungskarenz genutzt werden können, sind hier zu finden.

Bildungskarenz Ausbildungen finden

Neues Angebot „Bildungskarenz Plus“ - Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter

Neu ist das Modell „Bildungskarenz Plus“, mit dem Kündigungen vermieden werden sollen. Wie bei der normalen Bildungskarenz werden Beschäftigte karenziert und bekommen vom AMS Weiterbildungsgeld für die Dauer der Ausbildungszeit. Zusätzlich übernimmt das Land OÖ die Hälfte der Ausbildungskosten für den Betrieb (bis zu 3.000 Euro), wenn das Unternehmen die andere Hälfte übernimmt. Die Weiterbildung (mindestens zwei Monate, maximal ein Jahr) kann im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 absolviert werden.

Unter folgendem Link auf der Website des Landes OÖ kann die Bildungskarenz Plus ab sofort beantragt werden: Antragsformular der Bildungskarenz Plus.

Freistellung für Bildung

Arbeitnehmer/-innen, die sich weiterbilden möchten, können mit dem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren und sich für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freistellen lassen. Innerhalb von vier Jahren können dadurch insgesamt 12 Monate für die Weiterbildung genutzt werden. Die Bildungskarenz muss mindestens zwei Monate und darf maximal 12 Monate dauern. Während dieser Zeit erhält man zwar keinen Lohn bzw. kein Gehalt vom Arbeitgeber, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Bildungshungrige jedoch das Weiterbildungsgeld des AMS. Außerdem sind sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.

 

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

Vor der Bildungskarenz muss ein 6-monatiges Arbeitsverhältnis bestehen und die Anspruchsvoraussetzungen auf das Arbeitslosengeld müssen erfüllt sein. Auch freie Dienstnehmer/-innen oder Arbeitnehmer/-innen in einem Saisonbetrieb können die Bildungskarenz für Weiterbildung nutzen. Allgemein vorausgesetzt ist natürlich das Einverständnis des Arbeitgebers. Dass man während der Bildungskarenz nicht auf der faulen Haut liegen kann, versteht sich von selbst. Die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen muss aber dennoch schriftlich nachgewiesen werden.

Genaue Informationen über die Bildungskarenz und eine individuelle Beratung erhalten Sie übrigens auch bei den BFI OÖ-Beratern! Alle Details zu den konkreten Voraussetzungen für die Bildungskarenz finden Sie auf der Website des AMS.

 

Viele Möglichkeiten am BFI OÖ

Das BFI OÖ hat eine Reihe bildungskarenztaugliche Weiterbildungsangebote im Programm. Diese Weiterbildungen sind maßgeschneidert für die Absolvierung während der Bildungskarenz.