Pflegefachassistenz

Dieses neue Berufsbild wurde ins Leben gerufen um Angehörige des gehobenen Dienstes (Gesundheits-und KrankenpflegerInnen) sowie ÄrztInnen künftig noch besser unterstützen zu können. Neben dem Besuch der Gesamtausbildung steht Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung. Seit Beginn 2022 scheinen Pflegeberufe offiziell auch im Qualifikationsregister auf, PflegefachassistentIn auf Stufe 5 wie z.B. die BHS.

Tätigkeiten der Pflegefachassistenz

Sie unterstützt Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie ÄrztInnen eigenverantwortlich sowie nach Anordnung.

Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz umfasst:

  1. die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ärzten übertragenen Aufgaben der Pflegeassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) § 83 Abs. 2 und 4,
  2. das Handeln in Notfällen gemäß § 83 Abs. 3
  3. die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Ärzten übertragenen weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie gemäß Abs. 2 und
  4. die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe.

Detaillierte Informationen zu den Tätigkeitsbereichen entnehmen Sie aus dem weiterführenden Link „Rechtliche Informationen (RIS)“.

Ausbildungsinhalte

Themenfelder PA bzw. 1.Ausbildungsjahr der PFA

  • Grundsätze der professionellen Pflege
  • Pflegeprozess I inkl. EDV
  • Beziehungsgestaltung und Kommunikation
  • Grundzüge und Prinzipien der Akut und Langzeitpflege inkl. Pflegetechnik 1
  • Grundzüge med. Diagnostik und Therapie in der Akut- und LZ-Pflege inkl. Pflegetechnik 1
  • Grundzüge und Prinzipien der Akut und Langzeitpflege inkl. Pflegetechnik 2
  • Grundzüge med. Diagnostik und Therapie in der Akut- und LZ-Pflege inkl. Pflegetechnik 2
  • Kooperation, Koordination und Organisation
  • Entwicklung und Sicherung von Qualität
  • Lernbereich Training und Transfer

Themenfelder 2. Ausbildungsjahr bzw. Upgrade Ausbildung

  • Grundsätze der professionellen Pflege II
  • Pflegeprozess II
  • Zielgruppen- und settingorientierte Beziehungsgestaltung und Kommunikation
  • Zielgruppen- und settingorientierte Pflege inkl. Pflegetechnik 1
  • Zielgruppen- und settingorientierte med. Diagnostik und Therapie inkl. medizinische Pflegetechnik 1
  • Zielgruppen- und settingorientierte Pflege inkl. Pflegetechnik 2
  • Zielgruppen- und settingorientierte med. Diagnostik und Therapie inkl. medizinische Pflegetechnik 2
  • Kooperation, Koordination und Organisation II
  • Entwicklung und Sicherung von Qualität II
  • Lernbereich Training und Transfer II
  • Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich

Praktikum

  • Akutpflege (operative und konservative Fachbereiche)
  • Langzeitpflege (Pflegeheim Mobile, Pflege, Geriatrische Tageszentren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung mit Pflegeschwerpunkt)
  • Zielgruppenspezifisches Praktikum (mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen
  • Wahlpraktikum (mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen)
  • Theorie – Praxistransfer: (Lernbereich Training und Transfer, Fertigkeitentraining, Simulationsverfahren, Praxisreflexion)

Da das BFI OÖ durch die Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege auf ein jahrelanges Know-How im Schwerpunkt Geriatrie verweisen kann, wird dieser ebenfalls in der Ausbildung Pflegefachassistenz umgesetzt.

Übersicht

 Pflegeassistenz (PA)Pflegefachassistenz (PFA)Aufschulung Pflegeassistenz (PFA)
Dauer:1 Jahr (1.600 h)2 Jahre (3.200 h)1 Jahr (1.600 h)
Abschluss:PA-ZeugnisPFA-DiplomPFA-Diplom
Aufnahme:abgeschlossene Schulpflicht, vollendetes 17. Lebensjahr, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)pos. 10 Schulstufe oder abgeschlossene Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung, vollendetes 17. Lebensjahr, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)

Berufsberechtigung zur Pflegeassistenz (vorm. Pflegehilfe), gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)

Vor Aufnahme in die Ausbildung „Pflegefachassistenz“ ist ein Aufnahmeverfahren zu absolvieren sowie ein Gespräch mit der Aufnahmekommission der Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeschule zu führen. Die Kommission trifft die endgültige Entscheidung über die Aufnahme.

Als PflegefachassistentIn haben Sie Zugang zur Berufsreifeprüfung und können nach positivem Abschluss der Berufsreifeprüfung (BRP) das FH-Studium „Gesundheits- und Krankenpflege“ oder andere Gesundheitsstudien ins Auge fassen.

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