Allgemeine Geschäftsbedingungen

des BFI Oberösterreich für Kurse

Folgend detailliert aufgelistet die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BFI Oberösterreich für das Kursjahr 2024.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge, Maßnahmen und E-Learning Kurse (im Folgenden als „Kurse“ bezeichnet), die vom BFI OÖ durchgeführt werden. Ausgenommen sind firmeninterne Trainings sowie jene Veranstaltungen, die vom Arbeitsmarktservice oder einer vergleichbaren Institution in Auftrag gegeben wurden.

Anmeldung

Sofern für den jeweiligen Kurs nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen telefonisch, schriftlich, per Fax, E-Mail, online oder persönlich beim BFI OÖ-Kundenservice vorzunehmen. Jede Anmeldung wird vom BFI OÖ bestätigt. Jede Form der schriftlichen Anmeldebestätigung gilt für den Fall, dass Sie dem BFI OÖ die Änderung Ihrer Adresse nicht mitgeteilt haben, auch dann als zugegangen, wenn sie an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Anschrift versendet wird.

Kursbeginn bei E-Learning Kursen

E-Learning Kurse beginnen mit dem Tag der Freischaltung Ihrer Zugangsdaten. Die Freischaltung Ihrer Zugangsdaten erfolgt spätestens binnen 7 Werktagen nach Zahlungseingang des vollen Kursbeitrages bei BFI OÖ. Wir werden Sie über die erfolgte Freischaltung umgehend informieren.

Kursentgelt und sonstige Kosten

Das Kursentgelt können Sie dem jeweils gültigen Kursprogramm, welches an jedem Standort des BFI OÖ aufliegt entnehmen, auf der Homepage des BFI OÖ abrufen oder sonstigen für den betreffenden Kurs vom BFI OÖ herausgegebenen Unterlagen entnehmen. Im Entgelt inbegriffen sind Studienunterlagen im üblichen Umfang (wie etwa Skripten, Foliensätze, Fallbeispiele).

Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht inkludiert, wie z.B. Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und Versicherungskosten des/der Teilnehmers/in sowie deren sonstige Auslagen. Auch Entgelte für Prüfungen bzw. sonstige gesetzliche Verwaltungsabgaben (z.B. an Bildungsdirektion, Bezirkshauptmannschaft) sind im Kursentgelt nicht enthalten. Deren Höhe finden Sie im jeweils gültigen Kursprogramm. Die Einzahlung des Kursentgelts ist (mit Ausnahme bei E-Learning-Kursen, siehe hierzu letzter Absatz dieses Regelungspunktes) bis Kursbeginn zu tätigen.

Über schriftlichen Antrag des/der Teilnehmers/in bei Anmeldung kann auch Ratenzahlung gewährt werden; darüber ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Es liegt aber alleine im Ermessen des BFI OÖ, ob und in welcher Form im Einzelfall Ratenzahlung gewährt wird. Die Anzahl der Teilzahlungen können abhängig vom Kursbeitrag und der Kursdauer beantragt werden und müssen vor Kursende beglichen werden. Innerhalb dieses Rahmens werden Kundenwünsche berücksichtigt. Es können max. 36 Raten gewährt werden. Die Fälligkeit der Teilzahlung gehen dem/r Kursteilnehmer/in per Zahlschein zu. Bei Verzug von nur 1 ”Teilzahlung” gilt Terminverlust als vereinbart, d.h. die Restzahlung ist sofort fällig. Das gesamte Kursentgelt ist auch dann zu bezahlen, wenn aus nicht vom BFI OÖ zu vertretenden Gründen der Kurs oder einzelne Termine nicht besucht werden, wenn verspätet in den Kurs eingetreten wird, oder dieser vorzeitig abgebrochen wird.

Die Kurspreise des BFI OÖ sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen (in gesetzlicher Höhe) zu verrechnen.

Bei E-Learning Kursen ist der Gesamtbetrag des Kursentgelts binnen 14 Werktagen nach Übermittlung unserer schriftlichen Anmeldebestätigung (auch per E-Mail oder Fax möglich) vollständig einzuzahlen.

BFI-Ermäßigungen

Das BFI OÖ gewährt spezielle Ermäßigungen, die Sie – ebenso wie die dafür notwendigen Voraussetzungen – auf der Homepage näher beschrieben finden. Für alle diese Ermäßigungen gilt, dass diese nur dann berücksichtigt werden können, wenn die entsprechenden Nachweise (z.B. Vorlage des Lehrvertrags bei Kursbeginn zum Abzug der 50%igen Ermäßigung) zur Inanspruchnahme der Ermäßigung bereits vor Kursbeginn (d.h. vor dem ersten Kurstermin) erbracht wurden und der/die Kursteilnehmer/in das Kursentgelt privat bezahlt. Wird der Kurs also vom Arbeitgeber übernommen oder bezahlt, so besteht kein Anspruch auf Ermäßigung. Betont wird, dass Prüfungskurse und Prüfungsentgelte von der Möglichkeit der Inanspruchnahme von BFI- Ermäßigungen ausgenommen sind.

Teilnahmebestätigungen

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung besteht nur, nachdem der hierfür in der Kursbeschreibung oder bei Kursbeginn definierte Prozentsatz (in der Regel 75% oder 100%) der festgelegten Kursstunden besucht wurde und das Kursentgelt einschließlich der sonstigen Kosten zur Gänze bezahlt worden ist. Sofern eine Prüfung (ein Test) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und zusätzlich die Prüfung (der Test) erfolgreich abgelegt wurde.

Für Teilnahmebestätigungen bei E-Learning Kursen müssen sämtliche Lerninhalte durchgearbeitet werden (dies wird anhand von Log-Files überprüft) oder eine Lernzielkontrolle positiv abgeschlossen werden. Details dazu, welche Voraussetzungen im Einzelnen vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung.

Die neuerliche Ausstellung von Bescheinigungen (als Duplikat) kann aus organisatorischen Gründen im Falle von Teilnahmebescheinigungen längstens bis 3 Jahre, im Falle von Zeugnissen bzw. Ausweisduplikaten bis längstens 7 Jahre nach Kursende ausgestellt werden.

Die Duplikatsgebühr beträgt € 60,00. Bestätigungen zur Vorlage bei Ämtern und Behörden können max. für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Kurses ausgestellt werden. Die Möglichkeit einer längeren Frist ergibt sich bei Ausbildungen, die eine davon abweichende gesetzlich geregelte Aufbewahrungsfrist vorsehen.

Lernziel des Kurses erreichen

Um dem Kursinhalt folgen zu können müssen TeilnehmerInnen/Lernende Deutsch-Kenntnisse mindestens auf Niveau B1 mitbringen, sofern es bei einzelnen Kursen keine gesonderte Regelung gibt. Es steht außer Frage, dass für das Erreichen des Lernzieles immer TrainerIn und TeilnehmerIn gemeinsam verantwortlich sind. Das Engagement des/der TrainerIn alleine reicht nicht aus. Aktives Bemühen des/der TeilnehmerIn wird im Lernprozess ebenfalls vorausgesetzt.

Gesetzliches Rücktrittsrecht/Widerruf und Stornoentgelt

Bei der Buchung eines Kurses im Fernabsatz, also per Telefon, Post, E-Mail oder online, steht Ihnen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschluss, d.h. ab Erhalt der Anmeldebestätigung, das Recht zu, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns, das BFI Oberösterreich, erreichbar unter 0810 004 005 oder service@bfi-ooe.at bzw. BFI Oberösterreich, Muldenstraße 5, 4020 Linz, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dazu das auf Anfrage erhältliche oder hier downloadbare Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich eine andere Rückzahlungsmodalität vereinbart. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.

Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, etwa weil die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, ist für den Vertragsrücktritt ein Stornoentgelt zu bezahlen, das im Fall eines Rücktritts zwischen dem 13. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn 30% des vereinbarten Kursentgelts beträgt. Bei Rücktritt ab dem Tag des Kursbeginns oder bei Nichtteilnahme am Kurs beträgt das Stornoentgelt 100% des vereinbarten Kursentgelts (einschließlich der Kosten der Lehrunterlagen).

Für bestimmte Prüfungsanmeldungen gelten davon abweichende Bedingungen für einen Rücktritt, wenn diese im Kursbuch und/oder auf der Website des BFI OÖ als solche durch den Zusatz „Es gelten gesonderte Stornobedingungen“ oder ähnlich gekennzeichnet sind. Ein Rücktritt von solcherart gekennzeichneten Prüfungen kann bis zum 29. Tag vor der Prüfung kostenlos erfolgen; danach beträgt das Stornoentgelt 100% des Prüfungsentgelts.

Für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens des Rücktritts beim BFI OÖ maßgeblich. Das Stornoentgelt ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.

Kein Widerrufsrecht bei E-Learning Kursen

Da die Freischaltung von E-Learning Kursen erst erfolgt, nachdem das BFI OÖ dem/r Teilnehmer/in eine Bestätigung über den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt hat, hat der/die Teilnehmer/in nach § 18 Abs 1 Z 11 FAGG kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Rücktritt durch das BFI OÖ

Das BFI OÖ ist berechtigt, vom Schulungsvertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die für den betreffenden Kurs vorgesehene Mindestteilnehmer/innenzahl nicht erreicht wird, der/die für den Kurs vorgesehene Trainer/in nicht zur Verfügung steht oder der Kurs aus anderen Gründen, die nicht vom BFI OÖ zu vertreten sind, nicht (mehr) durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird das bezahlte Kursentgelt bzw. der Gutschein abzugsfrei refundiert.

Leistungsänderungen durch das BFI OÖ

Das BFI OÖ behält sich das Recht vor, in Absprache mit den Teilnehmern/innen geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen im Schulungsprogramm vorzunehmen.

Persönliche Assistenz

Sollten Kursteilnehmer/innen auf Grund einer Beeinträchtigung für den Besuch eines BFI OÖ Kurses persönliche Assistenz benötigen (wie z.B. Gebärdensprachedolmetscher/in), dann unterstützt das BFI OÖ gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz diese Kursteilnehmer/innen bei der Erlangung der persönlichen Assistenz. Um Kursteilnehmer/innen eine entsprechende Assistenz zur Verfügung stellen zu können, hat eine verbindliche Kursanmeldung bis acht Wochen vor Kursbeginn zu erfolgen. Andernfalls ist eine persönliche Assistenz von Seiten des BFI OÖ nicht gegeben, da dies jedenfalls zu einem unverhältnismäßig hohem Aufwand für das BFI OÖ führen würde.

Haftung

Mit der Ausnahme von Personenschäden sind Schadenersatzansprüche gegen das BFI OÖ, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, ausgeschlossen, soweit wir damit nicht gegen unsere vertraglichen Hauptpflichten verstoßen haben.

Kompensationsverbot

Gegen den Anspruch des BFI OÖ auf Bezahlung des Kursentgelts und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen. Im Fall eines Verbrauchergeschäfts können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit des BFI OÖ sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des/r Verbrauchers/in stehen, gerichtlich festgestellt oder vom BFI OÖ anerkannt worden sind.

Datenschutz

Persönliche Daten werden elektronisch erfasst, bearbeitet und vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich BFI-internen Zwecken, außer wenn im Zusammenhang mit unserer Leistungserbringung eine Übermittlung an Dritte (z. B. für die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten) erforderlich ist. Für detaillierte Auskünfte gem. Art. 13 DSGVO bzw. der Wahrnehmung von Betroffenenrechten verweisen wir auf auskunft@bfi-ooe.at

Zustimmung zu elektronischem und postalischem Informations- und Werbematerial

Mit der Akzeptanz der AGB des BFI OÖ stimmt der/die Kunde/in ausdrücklich dem Erhalt von elektronischem und postalischem Informations- und Werbematerial des BFI OÖ an der von ihr/ihm bekanntgegebenen E-Mail-Adresse zu. Sollte diese Zustimmung nicht mehr gegeben sein, so kann diese vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Anzuwendendes Gericht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des BFI OÖ vereinbart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern/innen. Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.