Ausbildung Heimhilfe

Was erwartet Sie in der Ausbildung "Heimhilfe"

In Ihrer Funktion als Heimhelfer:in sind Sie in der Lage betreuungsbedürftige Personen aller Altersstufen, die durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwerwiegende soziale Umstände nicht in der Lage sind sich selbst zu versorgen zu unterstützen.

Sie sind in der Lage bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne der Unterstützung von Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen. Sie sind wichtiges Bindeglied zwischen Klient:in, dessen/deren sozialem Umfeld und Bezugspersonen und arbeiten im Team mit der Hauskrankenpflege und den Angehörigen der mobilen Dienste.

Im Rahmen der Betreuungsplanung führen Sie Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich eigenverantwortlich und auf Anordnung von Klienten:innen und Angehörigen der Sozial- und Gesundheitsberufe durch. Die Tätigkeiten und Aufgaben im Bereich der Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) führen Sie unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durch. 

Nach positiver Ablegung der kommissionellen Prüfung sind Sie in der Lage die Tätigkeiten eines/er Heimhelfers:in bei mobilen Diensten und (teil)stationären sozialen Einrichtungen auszuüben.

Wissenswertes zur Ausbildung:

Neu ab 01.01.2025:
Aufgrund der GUK-Novelle 2025 (gültig ab 01.01.2025) haben sich Veränderungen im Inhalt sowie Stundenumfang der Ausbildung ergeben.
Das Modul "UBV" wurde um den Bereich der "Vitalzeichenkontrolle"(Durchführung von ärztlich angeordneter Kontrolle von Blutdruck, Puls, Temperatur) erweitert. 

Näheres dazu entnehmen Sie unten angeführten Verlinkungen zum Beschluss des Nationalrates: 
HH- Teil  I Neu ab 01.01.2025
UBV-Teil I Neu ab 01.01.2025 


Seit Herbst 2024:
besteht die Möglichkeit die Ausbildung Heimhilfe im DIGI–Format (Kursnummer 5085) zu absolvieren.
Neben den klassischen Präsenzphasen gibt es nun auch Online- und Selbstlernphasen, um den Lernstoff flexibler und individueller zu vermitteln.
Durch die digitale Erweiterung geben wir allen Interessenten:innen die Chance sich zeit- und ortsunabhängig weiterzuentwickeln und die Ausbildung in einem, für Sie entsprechendem Format, zu absolvieren.

Seit 2025: Ist die Berufsausübung bereits ab dem 18.Lebensjahr möglich!

Die Ausbildungskosten:
werden unter Erfüllung der unten angeführten Voraussetzungen sowie nach Vorlage einer Bedarfsmeldung (erfolgt von einem SHV bzw. Alten- und Pflegeheim an das Land OÖ) vom Land OÖ übernommen.
Näheres dazu erfahren Sie in unsere Informationsveranstaltung!

Voraussetzungen:

•    Besuch der Informationsveranstaltung (Anmeldung erforderlich) 
•    Positives Aufnahmeverfahren
•    Beherrschung der deutschen Sprache B1 
•    Absolviertes Schnupperpraktikum im Ausmaß von 24 Stunde

zudem:

•    Ärztliches Attest (bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
•    Polizeiliches Führungszeugnis (bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)

Zielgruppe:

Personen die ihre berufliche Zukunft in der Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen sehen.

Land OÖ Kurskostenförderung