Auffrischung für Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)

Was erwartet Sie bei der Auffrischung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

Die Arbeitssicherheit stellt in der heutigen Zeit sehr hohe Anforderungen an Arbeitnehmer/innen sowie Arbeitgeber/innen.
Laut dem Arbeitnehmer/innenschutzgesetz und dessen anhängenden Verordnungen schreibt der Gesetzesgeber die Aus- und Durchführung der Arbeitssicherheit genau vor. Die Sicherheitsvertrauenspersonen haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die Arbeitnehmer/innen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen -  die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und mit ihnen zusammenzuarbeiten, in Abstimmung mit den Belegschaftsorganen die Interessen der Arbeitnehmer/innen gegenüber den Arbeitgeber/innen, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen zu vertreten und die Arbeitgeber/innen bei der Durchführung des Arbeitnehmer/innenschutzgesetzes zu beraten. Weiteres ist auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten und die Arbeitgeber/innen über bestehende Mängel zu informieren - auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten und mit den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern/innen zusammenzuarbeiten.

Scheuen Sie sich nicht, unser Wissen in der erfolgreichen Durchführung in Anspruch zu nehmen. Unsere langjährigen Referenten/innen sind ein Garant für eine erfolgreiche Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson.

Wissenswertes zur Auffrischung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

Eine Auffrischung der SVP-Schulung sollte lt. Empfehlung der AUVA jährlich 
besucht werden.

Zielgruppe

Personen, die im Sinne des § 10 ASchG als Sicherheitsvertrauenspersonen tätig sind.

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson absolviert.

 

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