Elektro-Sicherheitsvorschriften für den Befähigungsnachweis

gem. Anlage 1 der Elektrotechnikzugangs-Verordnung

Was erwartet Sie bei dem Kurs Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften

In diesem Kurs werden die Inhalte gemäß der Anlage 1 der Elektrotechnikzugangsverordnung durchgenommen. 

Inhalte gemäß der Verordnung sind:

  • Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, erste Hilfe bei Elektrounfällen
  • Stromausbreitung im Erdreich, Spannungstrichter, Erder, Schrittspannung
  • Fehlerspannung und Berührungsspannung, Potentialausgleich
  • Messung und Prüfung von Erdern 
  • Leitungsschutz, Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter
  • Elektrotechnikgesetz, ÖVE-Vorschriften, nationale und internationale elektrotechnische
    Sicherheitsvorschriften, Vorschriften über die Normalisierung und Typisierung, Normen,
    Vorschriften über Unfallverhütung und Arbeitnehmerschutz
  • elektrotechnisches Prüfwesen
  • Errichtungsvorschriften für Niederspannungsanlagen (ausgenommen Schutzmaßnahmen)
  • Errichtungsvorschriften für Hochspannungsanlagen
  • Errichtungsanlagen für Blitzschutzanlagen
  • Schutzmaßnahmen in den Niederspannungsanlagen (Schutzkleinspannungen, Schutztrennung,
    Schutzisolierung, Schutzerdung, Schutzleitungssystem, FI-Schutzschaltung,
    Prüfung der Schutzmaßnahmen, Reparatur von Geräten) 
  • praktische Übungen (Erdungsmessungen, Bestimmung des spezifischen Erdungswiderstandes,
    Schleifenwiderstandsmessungen, Prüfung der FI-Schutzschaltung, Prüfung des
    Potentialausgleiches, Isolationswiderstandsmessung)

Wissenswertes zur Ausbildung zur Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften

Abschluss bildet eine kommissionelle Prüfung zwei Wochen nach Ende der Schulung. 

Vorläufige Prüfungstermine: 13.03.2024, 30.10.2024. 

Zielgruppe

Absolventen der WMS für Elektrotechnik, Absolventen von HTLs und inländischen Universitäten der Fachrichtung Elektrotechnik und alle elektrotechnisch interessierten Personen.

Voraussetzungen

Für den Zugang zum Gewerbe „Elektrotechnik“ wird die WMS-/ HTL- oder Studienfachrichtung Elektrotechnik vorausgesetzt, da nur diese Fachrichtung den vom Gesetzgeber geforderten energietechnischen Schwerpunkt aufweist.