FachsozialbetreuerIn Schwerpunkt Altenarbeit

FachsozialbetreuerInnen mit Schwerpunkt Altenarbeit unterstützen alte und gebrechlichen Personen. Hilfestellungen bei der täglichen Lebensbewältigung, Unterstützen bei der Wiederherstellung sowie die Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten stehen im Mittelpunkt.

Ziel ist, ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben der zu betreuenden Personen zu erhalten. Neben dem sozialen Aspekt ist die Pflege (Pflegeassistenz) ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Diese Tätigkeiten finden stets unter Anleitung und Aufsicht durch ein Mitglied des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (GUKP) statt.

Ausbildungsteil Pflegeassistenz (PA)

  • Grundsätze der professionellen Pflege
  • Pflegeprozess I (inkl. EDV)
  • Beziehungsgestaltung und Kommunikation
  • Grundzüge und Prinzipien der Akut und Langzeitpflege inkl. Pflegetechnik 1
  • Grundzüge med. Diagnostik u. Therapie in der Akut- und LZ-Pflege inkl. Pflegetechnik 1
  • Grundzüge und Prinzipien der Akut und Langzeitpflege inkl. Pflegetechnik 2
  • Grundzüge med. Diagnostik u. Therapie in der Akut- und LZ-Pflege inkl. Pflegetechnik 2
  • Kooperation, Koordination und Organisation 1
  • Entwicklung und Sicherung von Qualität
  • Lernbereich Training und Transfer

Praktikum

  • Akutpflege (Krankenhaus)
  • Einrichtungen der Langzeitpflege (Pflegeheim, Mobile Pflege, Geriatrische Tageszentren oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – Schwerpunkt Pflege)

Am Ende dieses Ausbildungsteiles findet eine kommissionelle Abschlussprüfung statt.

Ausbildungsteil Fachsozialbetreuung Schwerpunkt Altenarbeit

  • Persönlichkeitsbildung
  • Sozialbetreuung allgemein
  • Humanwissenschaftliche Grundbildung
  • Medizin und Pflege
  • Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung
  • Haushalt, Ernährung und Diät
  • Politische Bildung, Geschichte und Recht
  • Schwerpunktspezifische Sozialbetreuung

Praktikum

In Einrichtungen der mobilen Betreuung und Hilfe, sozialen Hauskrankenpflege sowie in teilstationären oder stationären Einrichtungen.

Die Aufteilung der Praktikumsstunden zwischen dem mobilen und dem teil- bzw. stationären Bereich muss in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen stattfinden.

Ausgebildete FachsozialbetreuerInnen Schwerpunkt Altenarbeit arbeiten in Alten- und Pflegheimen oder im mobilen Dienst.

Hinweis

Diese Ausbildung wird durch zwei Ausbildungsverordnungen geregelt:

  1. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
  2. OÖ Sozialberufegesetz (OÖ SOB)

Detaillierte Informationen zu den Tätigkeitsbereichen entnehmen Sie den „Rechtlichen Informationen (RIS)“.

 

Karrieremöglichkeiten

Da sich die Pflegeassistenz (PA) inhaltlich mit dem 1. Ausbildungsjahr der Pflegefachassistenz (PFA) deckt, kann in das 2. Ausbildungsjahr der PFA eingestiegen werden.

Nach einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit (Vollzeit) in der Pflegeassistenz kann, nach Absolvierung eines Aufnahmeverfahren, die verkürzte Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege (gemäß GuKG §44) besucht werden. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Geriatrie.