Hygiene in Alten- und Pflegeheimen

Weiterbildung gemäß § 64 GuKG

Was erwartet Sie in der Ausbildung "Hygiene in Alten- und Pflegeheimen"

Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand bzw. informiert Sie über die aktuellen Anforderungen der  Hygiene. Sie erhalten eine umfassende Ausbildung in den Bereichen Infektion/Infektionslehre, pflegerisch-technische und organisatorische Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen sowie in den Bereichen Betriebsführung, Pädagogik/Kommunikation und Recht. Es werden praktische Übungen durchgeführt, die Ihnen bei der Umsetzung im Berufsleben helfen.

Theoretischer Unterricht (160 UE)
Epidemiologie, Mikrobiologie, Immunologie
• Bedeutung des Auftretens von Infektionen/Infektionskrankheiten
• Präventive Maßnahmen
• Wissen über Ursache, Infektionswege, Therapie
• Abgestimmt auf die Anforderungen in Alten- und Pflegeheimen

Pflegerisch technische und organisatorische Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen:
• Basishygiene, Instrumentenaufbereitung
• Personalschutz
• Umgang mit venösen und art. Zugängen, Blutabnahme, Katheterismus
• Stomaversorgung, PEG - Ernährungssonden
• Umgang mit Ausscheidungen

Betriebsführung:
• Arbeitsorganisationen
• Arbeitsstrukturen
• Arbeitsplatz

Angewandte Pädagogik und Kommunikation:
• Planung
• Organisation
• Innerbetriebliche Schulung

Gestaltung von Vorträgen:
• Präsentation
• Kommunikation in der neuen Rolle

Gesetzliche Grundlagen:
• Arbeitnehmerschutz und Haftungsrecht
• Sanitätsrecht
• GuKG

Wissenschaftliches Arbeiten:
• Einführung in wissenschaftliches Arbeiten
• Erstellen von Abschlussarbeiten nach wissenschaftlichen Kriterien

Kursunterlagen werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Die praktische Ausbildung beinhaltet:
24 Stunden Praktikum bei einer ausgebildeten Hygienefachkraft plus Verfassen eines Praktikumsberichts unter Anleitung und Aufsicht von Lehr- und Fachkräften. (§ 14 [2] GuK-WV)

54 Stunden praktische Umsetzung des theoretischen Wissens. Dazugehörend ist eine Abschlussarbeit nach wissenschaftlichen Kriterien auf Basis eines Praxiskonzeptes zu erstellen und zu präsentieren.

Tätigkeiten die im Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen und zur Erreichung des Abschlusses erforderlich sind. (§ 14 [3] GuK-WV)

Am Ende der Weiterbildung findet eine mündliche Abschlussprüfung in den Fächern:
• Epidemiologie, Mikrobiologie, Immunologie
• Pflegerisch organisatorische – technische Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen statt.


Zielgruppe:

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Pflegefachassistenten:innen, Pflegeassistenten:innen, Fach- und Diplomsozialbetreuer:innen.


Karrieremöglichkeiten:

Nach positiver Beurteilung und Präsentation der nach wissenschaftlichen Kriterien verfassten Abschlussarbeit sind Sie zur Führung des Zusatzes „Hygiene in Alten und Pflegeheimen“ gemäß § 64 GuKG berechtigt.

 

Hinweis: 
Bitte geben Sie bei Anmeldung Ihre Eintragungsnummer im Gesundheitsberuferegister bekannt.