Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Informationsveranstaltung - verkürzte Ausbildung gemäß §44 GuKG
Wissenswertes zur Informationsveranstaltung
Wir geben Ihnen detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Inhalten, Lehrgangszielen sowie zum organisatorischen Ablauf der Ausbildung.
Zielgruppe:
Ausgebildete Pflegeassistenten:innen bzw. Fach- und Diplomsozialbetreuer:innen Schwerpunkt Altenarbeit bzw. Behindertenarbeit mit mindestens zwei Jahren Praxis in Vollzeitform (bei Teilzeit verlängert sich die Zeit entsprechend)
Bitte beachten Sie!
- Der Besuch der Informationsveranstaltung sowie die Absolvierung des Aufnahmeverfahrens stellen Aufnahmekriterien dar.
- Lehrgangsteilnehmer:innen sind verpflichtet die Ausbildungskosten zurückzuzahlen, wenn Sie im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung die berufliche Tätigkeit als Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger:in bzw. Pflegeassistent:in im Land Oberösterreich aus eigenem Verschulden nicht zumindest 24 Monate innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren in der Altenarbeit ausüben.
Als Altenarbeit im Sinne dieser Vereinbarung gelten ausschließlich:
- Mobile Dienste (Mobile Betreuung und Hilfe nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 oder Hauskrankenpflege bei einer nach den Richtlinien zur Förderung professioneller sozialer Dienste in Oberösterreich anerkannten Einrichtung) oder
- von einem Träger sozialer Hilfe selbst betriebene oder anerkannte (teil)stationäre soziale Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime, Tageszentren).