Eigenprüfung §82b Gewerbeordnung leicht gemacht
Was erwartet Sie bei dem Kurs „Eigenprüfung §82b Gewerbeordnung leicht gemacht !“
Wussten Sie dass der /die Inhaber:in einer genehmigten Betriebsanlage diese regelmäßig [alle 5 Jahre] wiederkehrend zu prüfen hat, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht ?
Die Prüfbescheinigung ist, sofern im Genehmigungsbescheid oder in den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist, vom Anlageninhaber bis zum Vorliegen der nächsten Prüfbescheinigung in der Anlage zur jederzeitigen Einsicht der Behörde aufzubewahren bzw. der Behörde auf Aufforderung zu übermitteln.
Ein wichtiger Aspekt besteht hier aber auch hinsichtlich der Versicherung der Betriebsanlage, weiters ist ggf. eine Überschneidung zum Arbeitnehmer:innenschutz gegeben.
Dieser Kurs vermittelt den Teilnehmer:innen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um diese Prüfung kosteneffizient selbst durchführen zu können.
Wissenswertes zum Kurs „Eigenprüfung §82b Gewerbeordnung leicht gemacht !“
Nach Absolvierung sind Sie in der Lage…
…bestehenden Bescheidauflagen und gesetzlichen Bestimmungen zu interpretieren
…die Zusammenhänge von Auflagenpunkte folgern zu können
…gesetzliche Anforderungen in betriebliche Arbeitsschritte umzusetzen.
…veränderte Arbeitsprozesse hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen abzuwägen.
…die erforderlichen Schritte für ein gewerberechtliches Verfahren (z.B.: Nutzungsänderung) einzuleiten
…einen allumfassenden Überprüfungsbericht selbständig zu erstellen
Zielgruppe
Betriebsanlageninhaber:innen, gewerberechtliche Geschäftsführer:innen, Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen aus dem Bereich Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz (z.B. Sicherheitsfachkraft)
Voraussetzungen
relevanter Bezug zum Betriebsanlagenrecht
Grundwissen Arbeitnehmer:innenschutzgesetz