Kompetenzerweiterung für Pflegeassistenten:innen

Infusionen

Was erwartet Sie in dieser Fortbildung:

Mit der im Juli 2022 in Kraft getretenen GuKG-Novelle dürfen Pflegeassistenten:innen, erweiterte Tätigkeiten durchführen. Diese dürfen nur nach Anordnung durch Ärzte:innen oder dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen.  

 

Nach Abschluss der Fortbildung sind Sie in der Lage, …

  • … laufende Infusionen (ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut oder Blutbestandteilen) fachgerecht ab- und anzuschließen. 
  • … die Durchgängigkeit eines peripheren venösen Zugangs bei liegendem Gefäßzugang aufrechtzuerhalten.
  • … den peripheren venösen Zugang bei Bedarf sicher zu entfernen.
  • … die wichtigsten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Infusionsversorgung durchzuführen. 

 

Wissenswertes zur Fortbildung:

Um eine intensivere und individuellere Betreuung zu gewährleisten, werden unsere Fortbildungen in Kleingruppen abgehalten.  Dies ermöglicht uns gezielt auf die Bedürfnisse und Fragen jedes Einzelnen einzugehen und praktische Übungen effektiver zu gestalten.
Diese Fortbildung kann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsverpflichtung absolviert werden.

 Am ersten Kurstag ist der Ausbildungsnachweis "Pflegeassistenz" vorzulegen.

Bitte achten Sie darauf, dass ohne Nachweis über Aneignung der neuen Kompetenzen diese nicht durchgeführt werden dürfen.

 

Zielgruppe: 

Pflegeassistenteninnen