Kompetenzerweiterung / Unterstützung bei der Basisversorgung
gemäß UBV-Novelle 2025
Was erwartet Sie in der Kompetenzerweiterung "Unterstützung bei der Basisversorgung" (UBV)
Ob in der Altenarbeit oder der Behindertenbetreuung, die „Unterstützung bei der Basisversorgung“ ist ein entscheidender Baustein, um anstehende Aufgaben kompetent, verantwortungsvoll und gesetzeskonform auszuüben – zum Wohle der betreuten Menschen und Ihrer beruflichen Weiterentwicklung!
Die im UBV-Modul festgelegten Befugnisse wurden mit Inkrafttreten der UBV-Novelle 2025 adaptiert. Diese zusätzlichen bzw. neuen Kompetenzen werden Ihnen in dieser Fortbildung in Theorie und Praxis vermittelt.
Nach Absolvierung dieser Fortbildung sind Sie in der Lage …
- …beim An- und Auskleiden von Kompressionsstrümpfen, nach Anordnung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, zu unterstützen.
- … bei der Applikation von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen, die von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeordnet werden (mit Ausnahme der postoperativen Erstgabe) zu unterstützen.
Im neu hinzugefügten Bereich "Vitalzeichenkontrolle" sind Sie in der Lage …
- … nach ärztlicher Anordnung die Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur) zu kontrollieren.
- … nach Anweisung einer Angehörigen des gehobenen Dienstes den Blutzucker (mittels eines digitalen Gerätes) zu messen.
- … Abweichungen von Grenzwerten zu erkennen.
sowie - … sofortige Meldung an die/den zuständige Ärztin/Arzt oder an zuständige Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu geben.
Wissenswertes zur Ausbildung:
Ausbildungsumfang: Theorie: 18 UE / Praktikum: 8 Stunden
Ausbildungsinhalte: UBV - Inhalte Neu ab 01.01.2025
Im Praktikum der Gesamtausbildung: müssen ab 2025 anstatt der bisherigen 40 Stunden "Neu" 48 Stunden unter Anleitung und Aufsicht einer Diplomierten Pflegekraft erfolgen! Diese Differenzstunden können im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen und vom Dienstgeber bestätigt werden!
Bitte achten Sie darauf, dass ohne Nachweis über Aneignung der neuen Kompetenzen diese nicht durchgeführt werden dürfen.
Zielgruppe:
- Ausgebildete Heimhelfer:innen,
- Personen, die in Einrichtungen der Behindertenbetreuung (in Rahmen eines multiprofessionellen Teams) tätig sind,
und bereits das Modul UBV absolviert haben sowie - Zivildiener die bereits das UBV Modul absolviert haben