Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln
Was erwartet Sie bei der Ausbildung Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln
Laut dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) und dessen weiterführenden Gesetzen und Verordnungen schreibt der Gesetzgeber die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln in periodischen Abständen von 12 Monaten (längstens alle 15 Monate) vor. Dieser Kurs widmet sich dem Schwerpunkt Anschlagmittel und Hebezeuge.
Wissenswertes zur Ausbildung Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln
Nach Absolvierung sind Sie in der Lage....
…die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung der Prüfung darzulegen
…Begrifflichkeiten gemäß Maschinensicherheitsverordnung (kurz: MSV 2010) wiederzugeben
…Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdung zu benennen
…verschiedene Arten von Hebezeugen/-mittel zu bewerten
…die wesentlichen Prüfmerkmale/-punkte für das jeweilige Arbeitsmittel festzulegen
…die Kennzeichnung unsicherer Arbeitsmittel korrekt durchzuführen
…die Dokumentation des Prüfergebnisses gemäß den gesetzlichen Anforderungen fachlich umzusetzen
Zielgruppe
Personen, die mit der Eigenprüfung bzw. Prüfung von Arbeitsmitteln betraut sind
Instandhaltungspersonal
Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte
Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen
Voraussetzungen
keine