Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Präsenz- mit Selbstlernphase
Was erwartet Sie im Kurs Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Sicherheitsfachkräfte sind unverzichtbare und wichtige Funktionsträger im betrieblichen Arbeitsschutzsystem. Sie beraten und unterstützen Arbeitgeber:innen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des Arbeitnehmer:innenschutzes. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Besichtigung von Arbeitsstätten, die Ermittlung und Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie arbeitsbedingten Erkrankungen, die Beurteilung von Gefahren und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
In diesem Kurs erwerben Sie das gesetzlich erforderliche Fachwissen, um als Sicherheitsfachkraft tätig werden zu können. Die Ausbildung verbindet theoretische Grundlagen mit praxisnahen Anwendungen und bereitet Sie umfassend auf Ihre zukünftigen Aufgaben vor.
Im Rahmen der Abschlussarbeit des SFK-Kurses führen Sie an einem Fallbeispiel bzw. direkt in Ihrem Betrieb eine Evaluierung durch und wenden das im Kurs erlernte Wissen unmittelbar an.
Ein besonderer Vorteil dieses Lehrgangs ist die integrierte Ausbildung zum Brandschutzwart. Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse im organisatorischen und vorbeugenden Brandschutz und absolvieren das erste Modul der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß TRVB 117 O. So schaffen Sie bereits während der SFK-Ausbildung die Grundlage für Ihre weiterführende Qualifizierung und können diese anschließend nahtlos fortsetzen.
Wissenswertes zum Kurs Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Nach Absolvierung sind Sie in der Lage....
- Arbeitsplätze zu evaluieren und Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente zu erstellen
- Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren sicherheitstechnisch zu beurteilen
- neue oder geänderte Arbeitsverfahren sowie den Einsatz von Arbeitsstoffen zu bewerten
- die Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln zu beurteilen
- Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit festzulegen
- Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu analysieren und gemeinsam mit den Präventivfachkräften geeignete Maßnahmen abzuleiten
- Betriebsanweisungen zu erstellen bzw. deren Erstellung fachlich zu unterstützen
- den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) festzulegen und deren Verwendung zu begleiten
- Arbeitgeber:innen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitnehmer:innenschutzes zu beraten
- sicherheitstechnische Begehungen durchzuführen und Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen
Zielgruppe
Personen, die als Sicherheitsfachkräfte gemäß Arbeitnehmer:innenschutzgesetz tätig werden wollen.
Voraussetzungen
- Naturwissenschaftliches oder technisches Studium, HTL-Matura, Meister:innen- oder Werkmeister:innenprüfung + 2-jährige Berufspraxis
- Wenn Sie obige Voraussetzungen nicht erfüllen: Aufnahmeprüfung + 4-jährige Berufspraxis
Karrieremöglichkeiten
Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung zur Ausbildung zur Sicherheitskraft
Machen Sie Ihre Leidenschaft zum Beruf!
Gut zu Wissen - Der SVS-Sicherheitshunderter
Alle Gewerbetreibenden, neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer, die bei der SVS unfallversichert sind, können eine finanzielle Unterstützung von der SVS beantragen. Diese Unterstützung ist für die Teilnahme an ausgewählten Kursen oder Praxistrainings vorgesehen. Diese Kurse dienen der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen.