How to: Wie du Ingenieur oder Ingenieurin nach dem neuen Ingenieurgesetz 2017 wirst

 

Die Novelle des Ingenieursgesetz 2017

 

Mit der Novelle des Ingenieurgesetzes 2017 hat sich für Ingenieurinnen, Ingenieure und solche, die es werden möchten die Einstufung im NQR, dem Nationalen Qualifikationsrahmen, verändert.

Quelle: ibw

 

Die neue Einstufung bedeutet eine tolle Aufwertung des Ingenieurtitels. Immerhin ist er seit 2017 gleichgestellt mit dem Bachelor-Titel.

 

Das Zulassungsverfahren zur Ingenieurszertifizierung

Neben der Einstufung in den NQR hat sich das Zulassungsverfahren zur Anerkennung des Ingenieurs wesentlich verändert. Vor der Novelle war die Anerkennung des Ingenieurtitels eine recht einfache Formsache: Ein Antragsformular, dem deine Dienstzeugnisse angehängt waren ans Ministerium geschickt reichte für die Beurteilung, ob eine Urkunde ausgestellt wurde oder nicht. Die schlechte Nachricht für dich: Das Verfahren ist seit der Novelle 2017 umfangreicher. Die gute Nachricht: Du kannst im Rahmen des neuen Verfahrens noch viel griffiger nachweisen, dass du über die Qualifikationen, die der Ingenieurstitel auf NQR-Stufe 6 verlangt, verfügst. Und: Das nunmehr strengere Verfahren wird über kurz oder lang eine Aufwertung des Ingenieurs- und damit deines Titels mit sich bringen. Außerdem wird der neue Ingenieurstitel auf Grund der Einstufung NQR 6 auch international sicht- und verwertbarer.

 

Im Rahmen des neuen Antrags- und Bewilligungsverfahrens soll festgestellt werden, ob deine persönliche Weiterentwicklung in der Zeit nach dem Abschluss der HTL bzw. der gleichwertigen Qualifikationen (siehe Voraussetzungen) für den Titel des Ingenieurs bzw. der Ingenieurin ausreicht. Um zu beurteilen, ob deine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen den Anforderungen des Ingenieurgesetz 2017 entsprechen, werden folgende drei Dimensionen deiner Weiterentwicklung beurteilt:

  1. Fertigkeiten: Du übernimmst inhaltlich Verantwortung für Projekte oder bestimmte Aufgabengebiete und handelst innerhalb dieser weitgehend selbstständig.
  2. Fähigkeiten: Du bist in der Lage, komplexe Projekte und Arbeitsaufgaben durchführen, bei denen flexibles Handeln und Innovationsfähigkeit notwendig ist.
  3. Kompetenzen: Du hast im Rahmen deiner bisherigen Projekte Mitarbeiter geführt und Verantwortung für deine oder die von deinen Mitarbeitern durchgeführten Tätigkeiten und Entscheidungen übernommen.

 

Behalte diese 3 Dimensionen im Laufe des Antrags- und Bewilligungsverfahrens immer im Blick!

 

1. Voraussetzungen

Neben einem positiven Abschluss einer HTL musst du eine anschließende fachbezogene Tätigkeit von mindestens drei Jahren (mind. 20 h/Woche) nachweisen.

 

Es ist auch möglich, den Ingenieur zu beantragen, wenn du z.B. eine Meister-, Befähigungs- oder Werkmeisterprüfung abgelegt hast. In diesem Fall musst du zusätzlich eine absolvierte Berufsreifeprüfung oder sonstige Matura nachweisen sowie 6 Jahre anschließende fachbezogene Tätigkeit  (mind. 20 h/Woche) ab dem Abschluss der Werkmeister oder Meisterprüfung.

 

2. Antrag 

Wenn du eine der oben stehenden Voraussetzungen erfüllst, geht's weiter mit der Antragstellung. Den notwendigen Antrag reichst du ausgefüllt und samt den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Zertifizierungsstelle ein. 

 

Der Antrag wird in weiterer Folge von der Zertifizierungsstelle geprüft werden und an die Fachexperten weitergeleitet. Diese laden dich zum Fachgespräch ein.

 

Unser Tipp: Entscheidend ist deine jeweilige Tätigkeit in dem Unternehmen. Mach in deiner Tätigkeitsbeschreibung so gut wie möglich transparent, wie du in deinen verschiedenen beruflichen Tätigkeiten die erforderlichen Kompetenzen in den oben genannten drei Dimensionen erworben hast. Damit erleichterst du es den Fachexperten, direkt die relevanten Punkte des Antrags herauszufiltern. 

 

3. Fachgespräch

Das Fachgespräch findet gemeinsam mit den 2 Fachexperten in lockerer Gesprächsatmosphäre statt. Das Fachgespräch ist in dem Sinn keine Prüfung, sondern vielmehr ein Gespräch auf Augenhöhe zwischen den 3 Experten. Ein Fachexperte wird aus dem schulischen Bereich hinzugezogen. Ein weiterer Fachexperte kommt direkt aus der Wirtschaft. Der dritte Experte im Bunde bist du!

 

Unser Tipp: Bereite für das Fachgespräch konkrete Situationen vor, in denen du beruflich Gelegenheit hattest, die 3 Dimensionen zu erwerben und umzusetzen, um sie vor Ort mit unseren Fachexperten zu diskutieren.

 

Was geschieht mit den Ing. von vor 2017

Einem Ingenieur, der seine Anerkennung vor 2017 erworben hat, bleibt diese Standesbezeichnung grundsätzlich erhalten. Falls er sich entschließt, auf den aktuellen Ingenieur nach IngG 2017 upgraden zu wollen, muss er sich neu zertifizieren lassen. D.h. auch für diese Personen gilt das oben beschriebene Antrags- und Bewilligungsverfahren.

 

Noch Fragen?

Falls du noch Fragen hast, oder du gleich mit deiner Zertifizierung losstarten möchtest, freuen wir uns auf deine Anfrage bei unserer BFI OÖ-Zertifizierungsstelle!

 

Kommentare

Wenn man schon vor 2017 die Standesbezeichnung Ing. führen durfte, und dann die Qualifikationsbezeichnung auch führen darf, schreibt man das dann so: Ing. Ing. (NQR 6) Vorname Nachname?

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